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Bundestag entscheidet über neue Pflichtschwelle für Sicherheitsbeauftragte

Im Januar 2026 debattierte der Deutsche Bundestag über einen gewichtigen Punkt im neuen Bürokratieentlastungsgesetz: die Erhöhung der Schwelle, ab wann Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen. Der Vorschlag sieht vor, die Grenze von bisher 20 Beschäftigten auf 50 Beschäftigte anzuheben.

Befürworter argumentieren, dass diese Änderung besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten würde, da sie damit flexibler und weniger bürokratisch agieren können. Kritiker hingegen warnen, dass gerade in Betrieben mit 20 bis 49 Mitarbeitenden ein formalisierter Sicherheitsansatz nötig sei, um Arbeits- und Datenschutzrisiken, Notfallorganisation und Gefährdungsbeurteilungen systematisch zu adressieren.

Für die Sicherheitsbranche hat dieser rechtspolitische Diskussionspunkt große Relevanz: Er tangiert nicht nur die Arbeitsrecht- und Compliance-Pflichten von Unternehmen, sondern auch die Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen, Schulungen und Beratung. Spezialisten wie proSicherheit könnten verstärkte Nachfrage nach Unterweisung, Auditierung, Risikoanalyse und Implementierung von Sicherheitsprozessen erleben – insbesondere, wenn Unternehmen trotz höherer Schwellen freiwillig robuste Sicherheitsstrukturen etablieren wollen.

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