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Awareness und Sicherheit

Was versteht man grundsätzlich unter Awareness?

Unter “Awareness” versteht man im Allgemeinen das Bewusstsein oder die Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Thema, eine Idee, ein Problem oder eine Situation. Es bezieht sich darauf, dass jemand sich einer Sache bewusst ist oder sich darüber im Klaren ist. Awareness kann auch bedeuten, dass man sich der eigenen Emotionen, Gedanken oder körperlichen Empfindungen bewusst ist.

In verschiedenen Kontexten kann Awareness unterschiedliche Bedeutungen haben. Zum Beispiel wird oft von “öffentlicher Awareness” gesprochen, um das allgemeine Bewusstsein oder die Kenntnis der Öffentlichkeit über bestimmte Themen wie soziale Probleme, Umweltfragen oder Gesundheitsrisiken zu beschreiben.

Wie wird bei proSicherheit mit dem Thema Awareness umgegangen?

Es zählt zu den Grundwerten der proSicherheit nicht nur die Sicherheit von Kunden und Klienten zu wahren, sondern insbesondere auch die Sicherheit der Mitarbeitenden. Dazu gehört unter anderem die umfassende und vollständige Aufklärung von sexueller bzw. sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz zulasten unserer Mitarbeitenden.

Dazu haben wir eine Awareness-Meldestelle eingerichtet, die Beschwerden entgegennimmt und die Sachverhalte untersucht. Beschwerden können mittels Formular eingereicht werden, nach Wunsch auch anonym.

Wann bin ich betroffen und wann nehme ich Kontakt auf?

Es ist uns wichtig zu betonen, dass oft Unsicherheit herrscht, ob bestimmte Erfahrungen unter den Begriff der sexuellen oder sexualisierten Belästigung fallen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, die in Ihnen ein Unwohlsein hervorruft, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten.

Das Wichtigste ist, dass Sie sich auf Ihr Gefühl verlassen. Wenn Sie ein Verhalten oder eine Situation als unangemessen empfinden, ist es entscheidend, dass Schritte unternommen werden – unabhängig davon, wie andere die Situation möglicherweise beurteilen.

Wir möchten insbesondere klarstellen, dass die Meldung eines solchen Vorfalls keinerlei negative Folgen für die meldende Person hat. Eine Benachteiligung aufgrund einer Beschwerde wäre nicht nur ethisch verwerflich, sondern verstößt auch gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen § 16 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Wo finde ich weitere Informationen und Hilfe?

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Externe Website

Hilfetelefon (Gewalt gegen Frauen)
Externe Website

Hilfetelefon (Gewalt gegen Männer)
Externe Website

Beratungsstellen bei sexuellem Missbrauch
Externe Website

Ihre individuelle Ansprechpartnerin

Isabelle Jakobi

Isabelle Jakobi
Awareness-Beauftragte proSicherheit
Telefon: +49 (0)40 – 356 222 303
E-Mail: i.jakobi@prosicherheit.de

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