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Sicherheitsdienstleistungen

Verhaltenskodex

Präambel
proSicherheit hat sich seit seiner Gründung zu einem innovativen und leistungsfähigen Dienstleistungsunternehmen entwickelt.
Während seiner Entwicklung und Tätigkeit folgt das Unternehmen hanseatischen Werten und ethischen Prinzipien, wie z.B. dem Schutz von Menschenrechten und der Menschenwürde, Fairness und Chancengleichheit.

Die Einhaltung des Legalitätsprinzips sowie verantwortliches und faires Geschäftshandeln sind für unser Unternehmen oberstes Gebot und Bestandteil der proSicherheit-Werte. Unsere Leistungen überzeugen durch Qualität und Kundennähe – für Kunden wie auch Beschäftigte. Nachhaltigkeit sowie die Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeitenden sind zentrale Elemente unseres Handelns. Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner tragen zu unserem Erfolg maßgeblich bei. Ein gemeinsames Verständnis für ethisches und nachhaltiges Handeln sehen wir dabei als wesentliche Basis. Die Anforderungen und Grundsätze dieses Verhaltenskodex sind für uns wesentlicher Bestandteil im Handeln zwischen proSicherheit und seinen Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern.

Grundsatz strikter Legalität
proSicherheit vertritt den Grundsatz strikter Legalität für alle Handlungen, Maßnahmen, Verträge und sonstige Vorgänge innerhalb der proSicherheit-Gruppe. Die Einhaltung des Legalitätsprinzips umfasst unter anderem auch die Zahlung geschuldeter Steuern und Abgaben, tariflicher oder gesetzlicher Mindestlöhne, die Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts, das strikte Verbot von Korruption und Geldwäsche, das strikte Verbot von Schwarzarbeit, die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Befolgung und Beachtung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften. Zudem gelten unser Anspruch und unsere Werte auch bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen. Entsprechend erwarten wir von unseren Beschäftigten, unseren Kunden und unseren Geschäftspartnern, dass sie die jeweils anwendbaren Gesetze, sowie diesen Verhaltenskodex im Rahmen ihrer Aktivitäten mit proSicherheit einhalten und darauf hinwirken, dass dieser Verhaltenskodex von Dritten, die zur Vertragserfüllung mit proSicherheit eingesetzt werden, eingehalten wird.

Umgang mit Mitarbeitern
Unsere Kunden und Geschäftspartner beschäftigen ausschließlich Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für Erwerbsarbeit erreicht haben.

Menschenrechte
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner wahren die international anerkannten Menschenrechte und fördern aktiv ihre Einhaltung.

Kinderarbeit
Unsere Kunden und Geschäftspartner beschäftigen nur Mitarbeiter, die das zur Verrichtung von Arbeit erforderliche Mindestalter nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung erreicht haben. Sie respektieren und beachten ferner die Rechte der Kinder.

Zwangsarbeit
Unsere Kunden und Geschäftspartner lehnen jede Art der Zwangsarbeit ab und respektieren den Grundsatz der frei gewählten Beschäftigung.

Interessenwahrnehmung
Unsere Kunden und Geschäftspartner räumen ihren Arbeitnehmern auf Basis der nationalen Gesetzgebung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen.

Chancengleichheit
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner dulden keine Diskriminierung von Menschen aufgrund von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinderung und sexueller Orientierung sowie Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.

Faire Arbeitsbedingungen
Unsere Kunden und Geschäftspartner zahlen Vergütungen und Sozialleistungen, die mindestens den nationalen und lokalen gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder Vereinbarungen entsprechen. Sie halten zudem alle anwendbaren Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub ein.

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
Unsere Kunden und Geschäftspartner halten mindestens die jeweiligen nationalen Standards und gesetzlichen Regelungen für ein sicheres und
hygienisches Arbeitsumfeld ein und treffen in diesem Rahmen angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, damit gesundheitsgerechte Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden.

Umweltschutz
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner vermeiden Gefährdungen für Menschen und Umwelt, halten Einwirkungen auf die Umwelt gering und gehen mit Ressourcen sparsam um. Prozesse, Betriebsstätten und -mittel unserer Kunden und Geschäftspartner entsprechen den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und Standards zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz.

Geschäftsbeziehungen
Vermeidung von Interessenkonflikten
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner treffen Entscheidungen auf Basis sachlicher Erwägungen und lassen sich dabei nicht in unzulässiger Weise von persönlichen Interessen leiten. Erlangt ein Beschäftigter, unser Kunde oder Geschäftspartner Kenntnis von einem potenziellen Interessenskonflikt, informiert er proSicherheit umgehend.

Freier Wettbewerb
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner verhalten sich im Wettbewerb fair und halten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen, die den freien Wettbewerb schützen, ein. Zudem treffen sie keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken und nutzen eine etwaige marktbeherrschende Stellung nicht rechtswidrig aus. Weiter beteiligen sie sich nicht an unlauterem Wettbewerb.

Korruption
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner stellen die Einhaltung der jeweils anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze sicher. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an Mitarbeiter der proSicherheit-Gruppe mit dem Ziel anbieten, versprechen oder gewähren, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen. Diese Grundsätze gelten auch, sofern unsere Beschäftigten oder Geschäftspartner in Zusammenhang mit der Tätigkeit für proSicherheit mit weiteren Dritten zusammenarbeiten. Zuwendungen jeglicher Art, die geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen unlauter zu beeinflussen, sind zu unterlassen.

Geschäftsgeheimnisse
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner stellen sicher, dass vertrauliche Informationen von proSicherheit, von Kunden oder anderen Dritten, geheim gehalten werden und geistiges Eigentum geschützt wird. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen. Ferner halten unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner alle anwendbaren Datenschutzgesetze ein und nutzen Software Dritter – einschließlich Open-Source-Software und Firmware – ausschließlich im Rahmen der ihnen eingeräumten Nutzungsrechte und unter Einhaltung der entsprechenden Lizenzbedingungen.

Preisdumping
Unsere Kunden beteiligen sich nicht an Preisdumping und prüfen eingehende Angebotskalkulationen auf ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote, bei denen das Angebot im Verhältnis der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint, indem sie vom Bieter über die Preiskalkulation Aufklärung verlangen. Unsere Geschäftspartner beteiligen sich nicht an Preisdumping, indem sie keine Leistungen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen anbieten, die ein Hinweis auf eine mögliche Unterschreitung gesetzlicher oder tariflicher Mindestlöhne sein können und die eine vertiefende Prüfpflicht des Auftraggebers auslösen.

Geldwäsche
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention.

Einhaltung des Verhaltenskodex
Unsere Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner kommunizieren diesen Verhaltenskodex an Dritte, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit proSicherheit eingesetzt werden, berücksichtigen den Verhaltenskodex bei deren Auswahl und wirken auf dessen Einhaltung hin. proSicherheit behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex im Einzelfall in angemessener Weise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex stellt eine Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung zwischen proSicherheit und dem Beschäftigten, dem Kunden oder Geschäftspartner dar. Unbeschadet weiterer Rechte behält proSicherheit sich für diesen Fall das Recht vor, die Sachverhaltsaufklärung und Einleitung von Gegenmaßnahmen zu verlangen. Sollten durch den Beschäftigten, Kunden oder Geschäftspartner nachweislich keine geeigneten Verbesserungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeleitet werden oder wiegt der Verstoß derart schwer, dass eine Fortsetzung der Arbeits- oder Geschäftsbeziehung für proSicherheit unzumutbar wird, behält sich proSicherheit unbeschadet weiterer Rechte das Recht vor, das betroffene Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.

 

Stand 07/2025

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